Allgemeine Geschäftsbedinungen
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und das Mitglied erhält als Ausweis einen nicht übertragbaren Chip, für den eine Depotgebühr von Fr. 40.- zu leisten ist. Ein Missbrauch hat ein Hausverbot für das Mitglied und für den unbefugten Dritten zur Folge. Bei Rückgabe des Chips (innerhalb 12 Monate nach Vertragsauflösung) wird der Betrag zurückerstattet. Bei Verlust, Diebstahl oder defektem Chip verfällt das Depot. Der Chip berechtigt während seiner Gültigkeit den Besitzer, gemäss vereinbartem Abo-Typ, zur Nutzung der entsprechenden Infrastruktur innerhalb der regulären Öffnungszeiten. Zusätzlich zur Nutzung der Infrastruktur hat das Mitglied, welches eine Mitgliedschaft für den Bereich Fitness gelöst hat, das Anrecht auf Betreuungsdienstleistungen gemäss separaten Leistungsbestimmungen. Nichtbenützung der Leistungen berechtigt nicht zu Rückforderungen oder Reduktion des Beitrags. Allfällige Gutschriften verfallen mit dem Ablauf der Vertragsdauer und können weder in einen neuen Vertrag übernommen noch ausbezahlt werden. Rückerstattungen können nur in Härtefällen bei länger dauernder Krankheit, Unfall oder Domizilwechsel im Umkreis von über 30km von Unterägeri gewährt werden (Bewilligung durch Geschäftsleitung). Bis zum 6. Monat hat das Mitglied Anrecht auf Rückerstattung. Danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben. Bei längeren Vertragsperioden gilt der Ansatz proportional.
Sicherheit und Risiken
Die Benützung der Anlage des Sportcenter Ägeri erfolgt auf eigenes Risiko. Eine ärztliche Abklärung ist für Personen angezeigt, die gesundheitliche Probleme aufweisen oder während den beiden letzten Jahren an einer schweren Krankheit litten. Für Schäden, welche sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten anlässlich der Benützung der Anlagen und Geräte zuzieht, besteht seitens des Sportcenters Ägeri und dessen Personal keine Haftungspflicht. Auch bei Diebstahl oder Beschädigung und für liegen gebliebene oder deponierte Gegenstände übernimmt das Sportcenter Ägeri keine Haftung. Diesbezügliche Versicherungen sind Sache des Mitglieds.
Speicherung von Daten
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass seine Ein- und Austrittzeiten sowie allfällige Konsumationen elektronisch gespeichert werden. Diese Daten stehen ihm für eine Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge oder als Quittungsbelege zur Verfügung.
Time-Stop Regelung (nur gültig für Fitness-Mitgliedschaften)
Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Unfall oder Krankheit ab 4 Wochen, bei Schwangerschaft, bei Militär- oder Zivilschutzdienst gemäss Kopie des Aufgebots kann ein Time-Stop ohne Bearbeitungsgebühr beantragt werden. Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Unfall oder Krankheit unter 4 Wochen sowie bei Ferien ab 2 Wochen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- erhoben. Jedes Mitglied hat beim Vorliegen eines triftigen Grundes Anrecht auf eine Vertragsunterbrechung von maximal 4 Wochen. Bei längeren Time-Stops muss das Mitglied schriftlich ein Gesuch mit den entsprechenden Unterlagen an die Geschäftsleitung einreichen. Ein rückwirkender Time-Stop ist nur infolge Krankheit oder Unfall möglich. Die Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 20.-.
Öffnungszeiten
Das Sportcenter Ägeri ist mit Ausnahme der offiziellen Feiertage grundsätzlich täglich geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten sind aus dem Jahresplan ersichtlich. Im Fall einer Schliessung der Infrastruktur infolge von Renovationen, Revision oder Reinigung (total maximal 4 Wochen pro Jahr) hat das Mitglied keinen Anspruch auf eine Vertragsverlängerung oder Rückvergütung / Reduktion des Beitrags. Das Sportcenter Ägeri kann sein Angebot und die Öffnungszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle einer Reduzierung des Angebots oder der Öffnungszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.
Ordnungsregeln
Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten und die Hygienevorschriften gemäss Hausordnung des Sportcenter Ägeri strikte einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstösse haben ein Hausverbot zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Beitrages. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Hausordnung/allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten sind und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
Gerichtsstand
Die Rechte aus diesen allgemeinen Bestimmungen sind persönlich und nicht übertragbar. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Zug.